Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bereiche
„Beimler-Catering“ bei Alexander Beimler, Keppentaler Weg 10, 55286 Wörrstadt
1. Präambel
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen. Ebenso gelten die für die mietweise Überlassung von Geschirr, Mobiliar, Dekoration, etc., unabhängig vom Ort der Belieferung (z.B. Location in den eigenen Räumlichkeiten gegenüber Dritten), sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme der Leistung von „Beimler-Catering“ durch den Kunden. „BeimlerCatering“ steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Angebote haben keinerlei Rechts Buchungsverbindlichkei

Vertragspartner sind „Beimler-Catering“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gegenüber „Beimler-Catering“ zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Veranstaltungsvertrag.„

Beimler-Catering“ haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Abrechnung„
Beimler-Catering“ verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchte Leistung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zum genannten Termin zu erbringen. Es ist unser Bestreben, die vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 1 Stunde ein.

Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein und sind in der Regel Abholpreise. Sollten sich die Produktumstände und Preise derart ändern, welches eine wirtschaftliche Durchführung unter den angebotenen Preisen nicht ermöglicht, darf „Beimler-Catering“ den Mehraufwand unter Kenntnissetzung des Kunden zusätzlich weiter berechnen.

Die Preise können vom „Beimler-Catering“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der Personen, der Leistungen oder des Veranstaltungsortes der Gäste, sowie Umfang wünscht.

Rechnungen von „Beimler-Catering“ sind ohne Fälligkeitsdatum sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. „Beimler-Catering“ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % pro angefangenen Monat vom Rechnungsendbetrag verlangt.„

Beimler-Catering“ ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind Vertrags abhängig je Kunde einzeln zu vereinbaren.
4. Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden vom geschlossenen Vertrag mit „Beimler-Catering“ bedarf der schriftlichen Form. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.

Sofern zwischen „Beimler-Catering“ und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum Rücktrittstermin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Zahlungs- und Schadenersatzansprüche vom „Beimler-Catering“ ausgelöst werden.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin seinen Rücktritt schriftlich gegenüber „Beimler-Catering“ erklärt.

Ab Vertragsabschluss bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %, zwischen 30 und 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % zwischen 14 und 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % zwischen 7 und 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %, ab 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der vereinbarten Vergütung.

Rechnungen von „Beimler-Catering“ sind ohne Fälligkeitsdatum sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. „Beimler-Catering“ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % pro angefangenen Monat vom Rechnungsendbetrag verlangt.„

5. Rücktritt seitens „Beimler-Catering“
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist „Beimler-Catering“ ebenso in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von „Beimler-Catering“ gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist „Beimler-Catering“ zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist „Beimler-Catering“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, zum Beispiel, wenn:

Ab Vertragsabschluss bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %, zwischen 30 und 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%zwischen 14 und 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%zwischen 7 und 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %,ab 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der vereinbarten Vergütung.

Rechnungen von „Beimler-Catering“ sind ohne Fälligkeitsdatum sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. „Beimler-Catering“ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % pro angefangenen Monat vom Rechnungsendbetrag verlangt.„

Beimler-Catering“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt „Beimler-Catering“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Allgemeine Bestimmungen / Schlussbestimmung

Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Kunde den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde. Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, insbesondere verpflichtet:

- den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern
- uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt /reparaturbedürftig ist
- Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.

Es bleibt „Beimler-Catering“ vorbehalten, alle von „Beimler-Catering“ gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.

Beimler-Catering“ behält sein Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen

durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Wörrstadt. Gegenüber Unternehmern